Allgemeine Nutzungsbedingungen den Applikationen LUPK App und LUPK Online

Mit den Applikationen LUPK App und LUPK Online der Luzerner Pensionskasse (LUPK) können Versicherte direkt via Internet Abfragen tätigen und Berechnungen simulieren. Mit den vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen werden die Rechte und Pflichten der zugriffsberechtigten Person und der LUPK geregelt, wobei dem Aspekt der Datensicherheit besondere Beachtung geschenkt wird.

1. Zugriff auf die Applikationen LUPK App und LUPK Online

Die zugriffsberechtigte Person ist ermächtigt, auf die Applikationen LUPK App und LUPK Online zuzugreifen. Innerhalb der Applikation hat sie ausschliesslich Zugriff auf die eigenen Daten mit einem eindeutig indentifizierbaren Benutzerkonto.

Der Zugriff auf die Applikationen LUPK App und LUPK Online erfolgt per Internet mit Verwendung folgender Sicherheitskomponenten:

- AHV-Vers.-Nr.
- Kennwort
- Sicherheitscode per SMS oder Authenticator-App

2. Anwendungen

Mit der Nutzung von LUPK App und/oder LUPK Online können verschiedene Simulationen und Abfragen anhand der persönlichen Versicherungsdaten via Internet durchgeführt werden. Zur Verfügung stehen folgende Anwendungs-Möglichkeiten:

Versicherte
- Einkauf
- Vorbezug Wohneigentum (WEF)
- Lohnmutation
- Alterspensionierung
- Austrittsleistung
- Planwechsel
- Versicherungsausweis

Rentenberechtigte
- Leistungsausweis
- Rentennachweis (Steuern)
- Mutation Wohn- und/oder Zahladresse

3. Risiken und Sorgfaltspflichten

Die Benutzer sind sich bewusst, dass der Zugriff auf LUPK Online über offene, aller zur Verfügung stehende, Daten-Leitungen erfolgt. Der Dateninhalt wird mit der gängigen 128Bit-SSL-Verschlüsselungstechnologie übertragen. Mit der Verschlüsselung können gezielte Manipulationen am EDV-System der Benutzer durch Unbefugte – insbesondere via Internet – nicht verhindert werden. Die Risiken, die sich aus missbräuchlicher Verwendung der Legitimation oder bei der Datenübermittlung ergeben, liegen bei der zugriffsberechtigten Person. Aus den Simulationen und Abfragen lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Massgebend für die Leistungen ist das LUPK-Reglement.


Luzern, April 2019